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...... die Natur in ihrer Purheit geniesen ......

KULAP und Greening

Jetzt Biotopgestaltung gemeinsam mit den Jagdgenossen planen und Fördermöglichkeiten nutzen

Suchen Sie den Dialog mit Ihren Jagdgenossen, um in Ihren Revieren gemeinsam die Anlage von Biotopen für Wildtiere, aber auch Vögel und Insekten zu planen. Jetzt können wieder Förderanträge gestellt werden. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitglieder.

KULAP Maßnahme 2018                            Verdichtungsmaßnahmen 2018

  

Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm und Vertragsnaturschutzprogramm stellen

Von 8. Januar bis 23. Februar 2018 können wieder Anträge für das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) bei den zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gestellt werden. Erfreulich ist, dass in diesem Jahr wieder fast alle Maßnahmen angeboten werden.

Interessant für eine wildtierfreundliche Biotopgestaltung sind insbesondere die mehrjährigen Blühflächen (B48), der wildtiergerechte Zwischenfruchtanbau (B36), aber auch die Anlage von Gewässer- und Erosionsschutzstreifen (B34) und die extensive Grünlandnutzung an Waldrändern (B41). Die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (B59), von Streuobst (B57) sowie die Erneuerung von Hecken- und Feldgehölzen (B49) werden ebenfalls wieder gefördert. Viele KULAP-Maßnahmen können auch mit Greening kombiniert werden. Die Maßnahmenübersicht des KULAP ist anliegend beigefügt.

Für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) können ebenfalls wieder Anträge bei den unteren Naturschutzbehörden gestellt werden. Interessant im Hinblick auf die Setzzeit der Rehkitze und die Brutzeit von Bodenbrütern ist beispielsweise die „extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume“ bei Grünland. Je später der Schnittzeitpunkt, desto höher ist die Förderung. Der Antragszeitraum ist analog dem des KULAP, die Maßnahmenübersicht ist beigefügt.

Neuerungen beim Greening

Seit 1. Januar 2018 gibt es Anpassungen beim Greening. Unter anderem wurde der Katalog der sog. ökologischen Vorrangflächen teils erweitert und geändert. Die durchwachsene Silphie und Miscanthus sind als neue Maßnahmen aufgenommen und werden beide mit dem Gewichtungsfaktor 0,7 bewertet. Ebenfalls neu aufgenommen wurden Brachen mit Bienenweiden. Der Aufwuchs darf hier – im Gegensatz zur durchwachsenen Silphie ­– jedoch nicht genutzt werden. Dafür ist der Gewichtungsfaktor mit 1,5 höher. Bei stickstoffbindenden Pflanzen, zum Beispiel Soja, wird der Gewichtungsfaktor von 0,7 auf 1,0 angehoben. Dies ist wohl dem neu eingeführten, generellen Ausbringverbot chemischer Pflanzenschutzmittel auf ökologischen Vorrangflächen geschuldet. Für Kurzumtriebsplantagen wurde der Gewichtungsfaktor von 0,3 auf 0,5 angehoben.